FLÄCHEN NACH WHG

(WASSERHAUSHALTSGESETZ)

Der Gewässerschutz umfasst alle Maßnahmen, um Verunreinigungen der natürlichen Gewässer zu vermeiden.

Wasserhaushaltsgesetz – WHG

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts und die zugehörigen Anlagenverordnungen des Landes Baden-Württemberg legen Rahmenbedingungen fest, die bei Arbeiten an Anlagen/Flächen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden müssen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Füllstellen, Entleerstellen
  • Tankflächen
  • Tankstellen (Betriebstankstellen, Schiffstankstellen)
  • Auffangräume
  • Lagerflächen
  • Annahmeflächen
  • Abstellflächen
  • Werkstattflächen
  • Waschplätze, Waschflächen

Diese dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben (nach § 19 I WHG) durchgeführt werden

– und genau so ein Betrieb ist die Fa. Jörger GmbH Bauunternehmung.

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Wir stellen jetzt ein

Jörger GmbH Bauunternehmung

Bruckwiesenweg 66
70327 Stuttgart
Telefon: 0711 93 23 61 – 0
E-Mail: info@joerger-bau.de

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