FLÄCHEN NACH WHG

(WASSERHAUSHALTSGESETZ)

Der Gewässerschutz umfasst alle Maßnahmen, um Verunreinigungen der natürlichen Gewässer zu vermeiden.

Wasserhaushaltsgesetz – WHG

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts und die zugehörigen Anlagenverordnungen des Landes Baden-Württemberg legen Rahmenbedingungen fest, die bei Arbeiten an Anlagen/Flächen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden müssen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Füllstellen, Entleerstellen
  • Tankflächen
  • Tankstellen (Betriebstankstellen, Schiffstankstellen)
  • Auffangräume
  • Lagerflächen
  • Annahmeflächen
  • Abstellflächen
  • Werkstattflächen
  • Waschplätze, Waschflächen

Diese dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben (nach § 19 I WHG) durchgeführt werden

– und genau so ein Betrieb ist die Fa. Jörger GmbH Bauunternehmung.

Rufen Sie uns gerne an

Wir stellen jetzt ein

Jörger GmbH Bauunternehmung

Bruckwiesenweg 66
70327 Stuttgart
Telefon: 0711 93 23 61 – 0
E-Mail: info@joerger-bau.de

info@joerger-bau.de

Jobangebote

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können.
Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und helfen unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.