Der Gewässerschutz umfasst alle Maßnahmen, um Verunreinigungen der natürlichen Gewässer zu vermeiden.
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) und die zugehörigen Anlagenverordnungen des Landes Baden-Württemberg legen
Rahmenbedingungen fest, die bei Arbeiten an Anlagen/Flächen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden müssen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Füllstellen, Entleerstellen
- Tankflächen
- Tankstellen (Betriebstankstellen, Schiffstankstellen)
- Auffangräume
- Lagerflächen
- Annahmeflächen
- Abstellflächen
- Werkstattflächen
- Waschplätze, Waschflächen